iptv illegales
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IPTV illegal – IPTV erscheint auf den ersten Blick harmlos. Doch wer illegal schaut, riskiert in die Falle des Strafrechts zu tappen. Hinter vielen Fällen von IPTV-Delikten steckt schon das einfache Streamen, wodurch Verbraucher*innen oft mit Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen oder Strafbefehlen konfrontiert werden. Ich bin Strafverteidigerin und vergebe Auskünfte zum Recht, liefere Fakten zur Mythenwelt und erkläre, wie Ihr reagieren sollt, falls die Staatsanwaltschaft Euch ein Schreiben zukommen lässt.

❓Was ist IPTV überhaupt?

Beim IPTV handelt es sich um die Übertragung von Fernsehprogrammen via Internet Protokoll (IP). Ist das Streamen von Inhalten über Mediatheken oder Plattformen wie Netflix und DAZN ein normales Verhalten und somit legal, gibt es dennoch zahlreiche Menschen, die auf illegale IPTV-Streams zurückgreifen; also urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Einwilligung der Lizenzinhaber verbreiten bzw. konsumieren. Diese beziehen die Ware häufig von dubiosen Anbietern oder aus vermeintlich günstigen Komplett-Paketen, die mitunter sogar Werben mit „Alle Sport-Pakete in einem“ oder „TV-Pakete der deutschen und österreichischen Pay-TV-Sender“.

⚖️ Ist das Streamen von illegalem IPTV strafbar?

Ja, wenn wir bewusst darauf zugreifen, ist das Streamen von illegalem IPTV eindeutig strafbar. Dabei können uns gleich mehrere Straftatbestände treffen, zum Beispiel:

  • § 106 UrhG (Verletzung des Urheberrechts)
  • § 263a StGB (Computerbetrug) – beispielsweise durch das Umgehen von Bezahlschranken
  • § 108b UrhG (Umgehung technischer Schutzmaßnahmen)
  • § 202a StGB (Ausspähen von Daten) – etwa bei der Nutzung gehackter Streams

❗Was droht mir als Nutzer?

Bereits die bloße Nutzung kann erhebliche Konsequenzen mit sich bringen:

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Durchführung von Hausdurchsuchungen
  • Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren
  • Eintragung ins Führungszeugnis im Falle einer Verurteilung
  • Zivilrechtliche Ansprüche durch Rechteinhaber wie beispielsweise Sky, DAZN oder Warner Bros.

 

1. Reicht es, wenn ich nicht wusste, dass es illegal ist? Nein, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Schon bedingter Vorsatz reicht aus, etwa bei ungewöhnlich günstigen Angeboten oder Werbungen wie „alle Sky-Sender für 30 € im Jahr“.

2. Ich habe nur einmal gestreamt – ist das strafbar? Ja, bereits der einmalige Abruf eines illegalen Streams ist strafbar. Oft können PayPal-Zahlungen, Kreditkarteninformationen oder die IP-Adresse zur Nachverfolgung verwendet werden.

3. Ich nutze VPN – bin ich sicher? Nein, auch ein VPN bietet keinen absoluten Schutz. Zahlungsdaten können trotzdem zurückverfolgt, Server beschlagnahmt und Daten durch Kooperationen mit Drittanbietern offengelegt werden.

4. Muss ich einer Vorladung folgen? Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung zu folgen. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten ohne rechtlichen Beistand keine Aussage machen.

5. Ist das wirklich schon passiert? Ja, in den Jahren 2024 und 2025 fanden Razzien statt, bei denen tausende Datensätze sichergestellt wurden. Diese führten zu zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen Nutzer solcher Plattformen.

6. Ich habe nur gezahlt – aber nicht gestreamt. Ist das trotzdem strafbar? Ja, allein die Zahlung oder eine Registrierung bei einem offensichtlich illegalen Anbieter kann als versuchte Straftat oder Beteiligung gewertet werden.

7. Was ist, wenn mein Partner oder Kind über mein WLAN gestreamt hat? Als Anschlussinhaber könnten Sie in die Ermittlungen einbezogen werden. Die Behörden versuchen dann herauszufinden, wer tatsächlich gestreamt hat. Ziehen Sie Ihre Schweigepflicht in Betracht.

8. Ist der Besitz einer IPTV-Box illegal? Nicht unbedingt. Allerdings kann der Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung oder die Umgehung von Schutzmaßnahmen bestehen, wenn die Box mit illegalen Inhalten vorkonfiguriert geliefert wurde.

9. Muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen? In laufenden Ermittlungen gegen IPTV-Plattformen wird es in bestimmten Fällen zu Durchsuchungen bei Kunden kommen, besonders wenn IP-Adressen, Zahlungsdaten oder Chatverläufe auf Sie hinweisen.

10. Ich habe eine E-Mail von einer Kanzlei erhalten – ist das echt? Vorsicht, es kann sich um eine Fake-Abmahnung handeln. Nehmen Sie solche Schreiben dennoch ernst: Zahlen Sie nichts und antworten Sie nicht, sondern suchen Sie sofort rechtlichen Beistand.

11. Kann ich als Ersttäter ins Gefängnis kommen? Bei einem ersten Verstoß droht in der Regel eine Geldstrafe, keine Freiheitsstrafe. Wer jedoch gewerbsmäßig handelt oder wiederholt auffällig wird, muss mit Haftstrafen rechnen.

12. Wie erfährt die Polizei überhaupt von mir? Meistens durch Serverbeschlagnahmungen, Kooperationen mit Zahlungsdienstleistern oder anonyme Hinweise. Auch Zahlungsinformationen über PayPal oder Banken können Beweise liefern.

13. Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl bei IPTV? Ja, das kann sich lohnen. Viele Verfahren basieren auf unsicheren Beweisen. Ein erfahrener Strafverteidiger könnte Schwachstellen in der Beweisführung aufdecken oder Verfahrensfehler nutzen.

14. Was, wenn ich nur kostenlose Streams angesehen habe? Auch vermeintlich kostenlose Streaming-Angebote können illegal sein, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme oder Sportveranstaltungen ohne Lizenz bereitgestellt werden. Die Kostenfreiheit schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

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